Gestern berichtete ich an dieser Stelle von der „Paragraphenhölle von Sclessin“. Das bittere Wehklagen zahlreicher Leser erreichte mich hierzu heute. Der Tenor war dabei immer derselbe: Verordnung, Gemeindegesetz, Isolationshaft – was hat denn das alles noch mit Fußball zu tun? Bei diesem ganzen Fachvokabular blicke man ja selbst mit Creifelds Rechtswörterbuch kaum durch. Was gilt denn nun eigentlich genau in Lüttich, was droht einem 96-Fan konkret, wollte die verunsicherte Meute von mir wissen.
Zur Veranschaulichung des bunten Straußes der Sanktionsmaßnahmen, welcher den belgischen Ordnungshütern zur Verfügung steht, soll Euch daher das folgende Video dienen, welches keine Fragen offen lassen dürfte.
Die Lütticher Verordnung kann demnach mühelos so zusammengefasst werden: Wer keine gepaddelt bekomme möchte, hat tunlichst eine Anreise zum Spiel ohne Ticket zu vermeiden und schon gar nicht mit der Bahn, dem kriminellsten aller Transportmittel, in Lüttich vorzufahren. Mit dem Bus anreisende 96-Fans, die im Besitz einer Eintrittskarte sind, sollen sich aber auch nicht wundern, wenn sie plötzlich eine gepaddelt kriegen. Man ist schließlich gewarnt worden.
Ich für meinen Teil hätte im Fall der Fälle allerdings nicht ausschließen können, auch ohne Ticket vor dem „Sclessin“ aufzulaufen. Dort hätte ich dann einen sympathisch wirkenden Belgier so lange geschüttelt und gedrückt, gerüttelt und geknetet, bis er mir ein auf seinen Namen personalisiertes Ticket gekauft hätte. Mit angeklebtem Schnurrbart und einem Melonenhut auf dem Kopf hätte ich dann meinen Weg ins Stadion gefunden.

So wäre ich eventuell nach Lüttich gereist, hätte ich bei der Auslosung der "Roten Kurve" kein Glück gehabt.
Empfehlen möchte ich eine solche Vorgehensweise aber ausdrücklich nicht. Denn ich fürchte mich davor, dass ich mich ansonsten nach belgischem Recht der Anstiftung zum Landfriedensbruch in Tateinheit mit Volksverhetzung strafbar machen könnte.