Rote Wand annulliert!

Der Ärger über die Lütticher Sicherheitsfarce war noch nicht ganz verraucht, die Verwunderung über die völlige Ignoranz der Belgier im Hinblick auf das allen Unionsbürgern zustehende freie Aufenthaltsrecht noch nicht verschwunden, da setzte heute der FC Kopenhagen noch einen drauf. Tausende 96-Fans hatten sich mit Karten für das Spiel in Kopenhagen eingedeckt, eine rote Wand sollte im „Parken“ für prickelnde Europapokal-Atmosphäre sorgen. Doch leider ist man in Dänemark mit der Organisation von Fußballspielen gegen richtige Fußballvereine hoffnungslos überfordert. Vielleicht sollte man sich lieber vom Spielbetrieb der Europa League abmelden, um in Zukunft nur noch gegen Clubs wie Koge BK oder AC Horsens zu spielen, vielleicht sollten sich die sympathischen kleinen Dänen aber auch gleich ganz auf die Veranstaltung von Roxette- oder besser noch Gitte-Konzerten in ihrer gesichtslosen Arena konzentrieren.

So sieht es wahrscheinlich bei Fußballspielen des FC Kopenhagen normalerweise aus, viel voller soll es auch gegen Hannover 96 nicht werden. Der Sicherheit wegen.

Dies alles legt wenigstens die E-Mail vom gestrigen Mittwoch nahe, die viele 96er vom FC Kopenhagen erhalten haben. Darin kündigt der FC Kopenhagen an, große Teile der nach Deutschland gegangenen Tickets „annullieren“ zu wollen. Darauf kommen die Kopenhagener ca. sieben Wochen nachdem tausende 96er die Tickets beim von ihm betrauten Tickethänder „Billetlugen“ gekauft und bezahlt haben. Zu den Blöcken, für die ein Storno angekündigt ist (man beachte, dass dies selbst jetzt, zwei Wochen vor dem Spiel, immer noch nicht erfolgt ist!), sollen alle Tickets für den Unterrang der Gegengerade (also C2) sowie die Tickets für die B-Blöcke gehören. Unklar ist es im Moment noch, ob es im Oberrang der Gegengerade zu „Annullierungen“ kommen wird.

Die lapidare Begründung des FC Kopenhagen lautet:

„Sie haben Karten in einem F.C. Kopenhagen fanabschnitt gekauft.
Die gekauften Plätze sind aus Sicherheitsgründen leider nicht für die deutschen Zuschauer und Fans zur Verfügung.
Aus diesem grund wird Ihr Kartenkauf annuliert und Ihr Kauf zurückerstattet. F.C. Kopenhagen hat Billetlugen gebeten, den Kauf so schnell wie möglich zu annullieren und Ihnen den bezahlten Betrag zu übertragen.“

Diese Begründung ist schon deshalb unschlüssig, weil von den „Annullierungen“ dem Vernehmen nach auch Tickets in den Blöcken B8 und B10 betroffen sind, die das Ticketsystem von „Billetlugen“ nicht als „fck-afsnit“ ausgezeichnet hat. Zudem konnte ich bis jetzt nicht die rechtliche Grundlage der „Annullierung“ entdecken. Die von „Billetlugen“ bei Vertragsabschluss verwendeten „Verkaufs- und Auslieferungsbedingungen“ enthalten eine entsprechende Klausel nicht. Die „Print@home-Tickets“ verweisen allgemein auf die Stadionordnung des „Parken“. Abgesehen davon, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragssschluss gestellt werden müssen, die Tickets mit dem Hinweis auf die Stadionordnung aber erst nach Vertragsschluss dem „Käufer“ zugehen, konnte ich im Internet diese Stadionordnung bisher nicht auffinden.

Ein allgemeines Recht zur „Annullierung“ des Vertrages wegen der Staatsangehörigkeit bzw. des Wohnsitzes erscheint mir zudem fragwürdig. Wer sagt denn, dass der Erwerber Fan von Hannover 96 und damit ein vermeintliches Sicherheitsrisiko ist? Vielleicht ist er ein deutscher Groundhopper, vielleicht schaut er einfach nur gerne Fußball, vielleicht ist er auch ein zwangkranker BTSV-Fan, der jedes Auswärtsspiel von H96 mitnimmt, um dort den Gegner zu unterstützen.

Aber viel grundsätzlicher muss man doch noch etwas Anderes fragen: Inwiefern wäre selbst das „Fansein“ überhaupt eine zulässige rechtliche Kategorie, nach der die Vertragsgestaltung hier differenzieren kann. Zunächst bin ich für das Unternehmen FC Kopenhagen bzw. für den Ticketverkäufer „Billetlugen“ schlicht ein Vertragspartner mit Wohnsitz in Deutschland, der die Dienstleistung „Besuch einer Fußballveranstaltung im Parken“ erworben hat. Darf der FC Kopenhagen mir jetzt vorschreiben, ob ich mich für die Mannschaft A oder B freue? Und ab wann bin ich eigentlich Fan? Schon wenn ich mir vor dem Stadion gerade einen 96-Schal ob der schönen Farben gekauft habe, um damit mein erstes Fußballspiel zu sehen? Oder erst, wenn ich Schiri Gagelmann mal einen Bierbecher an den Kopf geworfen habe?

Doch selbst wenn man den Ausschluss von Personen vom Ticketkauf wegen ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsangehörigkeit aus vermeintlichen Sicherheitserwägungen für zulässig hielte, ist die Vorgehensweise des FC Kopenhagen hier trotzdem unsäglich. Wieso ist das System von „Billetlugen“ überhaupt so eingerichtet worden, dass man mit deutschem Wohnsitz unbegrenzt Tickets – im Übrigen in deutscher Sprache – bestellen und bezahlen konnte und auch ausgehändigt erhielt? Wieso lässt der FC Kopenhagen sieben Woche verstreichen, bis er den angeblich unzulässigen Kauf von Tickets „annulliert“? Um erst noch die Geschäfte der Kopenhagener Hotellerie anzukurbeln? Wieso finden die „Annullierungen“ auch außerhalb des „fck-afsnits“ statt? Und wie würden sich schlussendlich die E-Mails und Telefonate erklären, in denen laut Berichten einiger FanMag-User zugesichert worden sein soll, dass deutsche Zuschauer die im Internetshop von „Billetlugen“ angebotenen Tickets erwerben dürfen?

Es wäre jetzt mehr als an der Zeit, dass sich Hannover 96 und sein Fanbeauftragter des Themas annehmen. Diese ganze Sache stinkt schlimmer als Werder Bremen. Jedenfalls sollte Hannover 96 nicht auf die Idee kommen, auf das vergrößerte Auswärtskontingent von 10% des Fassungsvermögens des „Parken“ zu verweisen. Dann hätte man offensichtlich etwas nicht verstanden.

Ob  mit oder ohne Ticket, ich werde jedenfalls nach Kopenhagen fahren und zwar mit 96-Schal und 96-Shirt. Ich werde Bier trinken und „Vierschanzentournee“ singen. Einen dagegen sprechenden Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand kenne ich nicht. Und sollte der Kopenhagener Bürgermeister  sich Lütticher Verhältnisse wünschen: Die nächste Unrechtsverordnung schaut sich ein Gericht an.

Alles wird gut. Aktueller Stand findet sich im Artikel „Billets lügen nicht.“

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